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 DSGVO´s & AGB´s

Aufklärung gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrte Kunde, 

nachfolgend darf ich Sie gem. Art 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren. 

Ihr Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten bin ich: 

MELU.EVENTS, Luan Sipeer, Arnoldstrasse 13, 70378 Stuttgart Tel.: 0173 / 71 67 803 

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundalge: 

Die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gem. Art 6 Nr. 1 Buchst. B 

DSGVO ausschließlich zum Zweck der Erfüllung unseres Vertrages und/oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen. 

Der von mir verfolgte Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung unseres Vertrags durch Durchführung der vereinbarten Leistungen Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die angemessene Bearbeitung des Auftrags und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich, da ich ansonsten den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen könnte und hierzu auch die Kommunikation gehört. 

Darüber hinaus ist die Datenverarbeitung nach Art. 6 Nr. 1 Buchst. F DSGVO zur Wahrung meiner berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich. Meine berechtigten Interessen bestehen in Zusammenhang mit der abschließenden Rechnungslegung und etwaiger Geltendmachung und Beitreibung der Forderung. 

Daten und Datenherkunft: 

Ich verarbeite nachfolgende Daten: 

Anrede, Vorname und Nachname der Vertragsparteien 

Anschrift Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort 

Eine gültige E-Mail-Adresse 

Telefonnummer, Festnetz und/oder Mobilfunk 

Sowie örtliche und zeitliche Informationen, die für den Auftrag an sich erforderlich und vereinbart sind, d.h. Datum, Uhrzeit und Ort (Adresse) der Veranstaltung (Baby Shower, Geburtstagsparty, Hochzeit, Standesamt, Neueröffnung, Empfang, Feierlichkeiten) 

Diese Daten werden mir von Ihnen übermittelt. 

Weitergabe von Daten an Dritte: 

Ihre Daten werde ich ausschließlich im Rahmen des Vertrages verarbeiten und ggf. folgenden Kategorien von Empfängern, denen die personenbezogenen Daten offenzulegen sein werden, übermitteln, sofern dies zur Durchführung unseres Vertrags erforderlich ist. 

Betroffenenrechte: 

Gemäß Art. 15-22 DSGVO stehen Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Daten Übertragbarkeit. Gemäß Art. 13 Nr. 2 Buchst. C i.V. Art 21 DSGVO steht Ihnen auch ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, das auf Art. 6 Nr. 1 Buchst. F DSGVO beruht. 

Sie haben das Recht: 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit mir gegenüber zu widerrufen- Dies hat zur Folge, dass ich die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruht, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf: 

Gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiten 

personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorie von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts au Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, des Bestehen eines Beschere Rechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei mir erhoben wurden, sowie über das Bestehen eines 2 

 

automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profilierung und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen: 

Gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. 

Gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sowie nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist: 

Gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und ich die Daten nicht mehr benötige, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben: 

Gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir bereitgestellt haben, in einem struktiveren, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einer anderen Verantwortliche zu verlangen und 

Gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Auftragsortes oder Arbeitsplatzes oder meines Unternehmenssitzes wenden. 

Widerspruchsrecht 

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. Abs. 1 S. 1 Buchst. F DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. 

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an 

hello@meluevents.com 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Vertragsbedingungen 

1.1 Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedienungen des Vermieters. 

1.2 Inhalt und Umfang des Mietvertrags schriftlich bestimmt und sind freibleibend. 

1.3 Mündliche Absprachen sind bis schriftlichen Bestätigung unverbindlich. 

1.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedienungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. 

 

2. Gegenstand der Vermietung 

2.1 Mietgegenstände sind die im Mietangebot angegebenen Möbel sowie Dekorationsartikel. 

2.2 Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters. 

2.3 Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. 

zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Dauer der Mietdauer 

(Nr. 3) nur zur Verfügung gestellt. Die vermieteten Säulen sind mit max. 20 Kg Gewicht belastbar, anderweitige Verwendung ist während der Mietzeit nicht gestattet. 

2.4 Eine Anschlussverwendung der Mietgegenstände über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus, ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter schriftlich ein Anschlussvertrag geschlossen. 

3. Mietdauer 

3.1 Die Mietdauer wird mit Mietangebot festgehalten. 

3.2 Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Nr. 2) an den Mieter und 

endet mit der Rückgabe an den Vermieter, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendigungszeitpunkt vereinbart wurde. 

3.3 Im Fall einer bei Auftragserteilung nicht vereinbarten Verlängerung der Mietdauer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. 

3.4 Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht um vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann muss er den vollen Mietpreis des Folgetags zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen. 

4. Vertragsinhalt / Mietpreis / Mieteinheit 

4.1 Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Der Mieter ist im Falle berechtigt. Das vereinbarte Auftragsvolumen um maximal 10 % zu reduzieren, sofern die gewünschte Reduzierung bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Auslieferung schriftlich angezeigt wird. 2 

 

4.2 Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für die eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. 

4.3 Die Mietpreise beinhalten nicht die Kosten für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes zum und vom Veranstaltungsort, es sei denn, es ist ausdrücklich ein inklusiv Preis vereinbart. 

4.4 Der Auf,- und Abbau des Mietmobiliars ist nicht im Mietpreis enthalten und wird gesondert berechnet.

5. Rücktritt vom Mietvertrag und Kündigungsrecht 

5.1 Die Ware wird wie gesehen vermietet. 

5.2 Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen. 

5.3 Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. 

Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden. 

Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. 

5.4 Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen. 

6. Kaution 

6.1 Der Vermieter behält sich in einzelnen Fällen vor, eine Kaution zur Versicherung gegen Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 30 % des Gesamtauftrages und wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet. 

7. Zahlungsbedingungen 

7.1 MELU.EVENTS ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen sowie Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. 

7.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegungen und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung von MELU.EVENTS ist. 

7.3 Der Gesamtrechnungsbetrag ist spätestens am Termin der Auftragsdurchführung fällig. 

7.4 Die Mietsicherheit / Kaution ist bei Selbstabholung am Tag der Abholung in bar fällig. 

7.5 MELU.EVENTS ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht) 

7.6 MELU.EVENTS ist behält sich bei vereinbarter Vorkasse Zahlung vor, 50% des vereinbarten Mietpreises, sowie sonstige für MELU.EVENTS ist entstehende Mehrkosten bei Mietausfall durch nicht fristgerecht geleistete Zahlung durch den Auftraggeber in Rechnung zu stellen. 3 

 

7.7 MELU.EVENTS ist behalt sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens,- und Wertersatzes in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig. 

7.8 MELU.EVENTS ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren. 

7.9 Wird der geschuldete Mietpreis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache wieder an sich zu nehmen. Ein Zurückhaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Mieters gegenüber der geschuldeten Miete besteht nur dann, wenn dem Mieter ein unbestrittener, ein rechtskräftig festgestellter oder ein Gegenanspruch aus dem zugrunde liegenden Mietvertrag zusteht. 

7.10 Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisungen per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von 15,00 € belastet werden. 

8. Lieferung / Abholung sowie Aufbau- und Abbaukosten 

8.1 Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab Lager des Vermieters. 

8.2 Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Mieter vereinbart gelten die im Angebot angegebenen Kostensätze. 

8.3 Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch den Vermieter. 

8.4 Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. 

8.5 Der Vermieter kann nicht für verspätete Lieferungen in Folge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. 

8.6 Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis vor, maximal aber bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Der Vermieter behält sich vor, durch Behinderungen bedingt Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen mit 20,00 € Personalstunde gesondert in Rechnung gestellt. 

Bei Anlieferung durch nur eine Person seitens des Vermieters, ist im Vorfeld schriftlich zu klären, das der Mieter oder Dritte beim Abladen und Tragen, sowie beim wieder Aufladen behilflich sind. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Zeit vollständig wie bei der Auslieferung sortiert am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten. Bei Abholung ist die Zahlung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf Beschädigung erst im Lager des Vermieters nötig. Maßgeblich sind in diesem Falle die Angaben des Vermieters. 

8.7 Der Mieter haftet für Schäden am Gelände und/oder an Gebäuden die durch die Anlieferung / Abholung bedingt wurden. 

8.8 Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten. 4 

 

8.9 Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als nicht angenommen. Es gelten, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Vereinbarungen zum Rücktritt des Mietvertrages. 

8.10 Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist die bestellten Mietgegenstände zu liefern. 

8.11 Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich vor Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist. 

8.12 Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. 

8.13 Wird die Anlieferung vom Vermieter vorgenommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. 

8.14 Wird die Anlieferung von einem Dritten übernommen, so findet der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt. 

8.15 Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreis begrenz. 

9. Sorgfaltspflicht, Prüfungsrichtlinien und Reklamationen 

9.1 Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. 

9.2 Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein. 

9.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorgen zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen. 

9.4 Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben. 

9.5 Im Fall von besonderen Pflege oder Bedienungsanforderungen sind die Mietgegenstände gegebenenfalls nach Bedienungsanleitung zu gebrauchen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass die Bedienung der Mietgegenstände ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal erfolgt. 

9.6 Die Befestigung von Werbematerial ist nicht gestattet. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen, Klebeband und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen. 

9.7 Mängelanzeigen hat der Mieter bei offenen Mängeln unverzüglich bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu erstatten. Der Mieter hat nachzuweisen, dass er die Mängelanzeige unverzüglich erstattet hat. Wird der mangelhafte Artikel trotzdem vom Mieter verwendet, wird die Miete des Artikels um maximal 50 % des Mietpreises gemindert, sofern der Mangel umgehend angezeigt wurde und dem Vermieter das Recht zur Nachbesserung eingeräumt wurde. 5 

 

9.8 Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und nicht immer neuwertig ist. Normale Gebrauchsspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt innerhalb von 24 Stunden erfolgen Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. 

9.9 Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Etwaige Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen innerhalb 24 Stunden erfolgen. 

Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. 

10. Rückgabe 

10.1 Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wird der vereinbarte Rückgabetermin vom Mieter nicht eingehalten steht dem Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des täglichen Mietpreis zu. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. 

10.2 Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten nach Absatz 2. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen. 

10.3 Besteht der Mietauftrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zahlung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zahlung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zahlung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren. 

10.4 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurück zu geben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechende Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 20,00 € pro Person und Stunde berechnet. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, die Mietgegenstände lediglich mit einem Mikrofasertuch und warmen Wasser zu reinigen. Der Mieter verpflichtet sich, nicht nach eigenem Ermessen zu reinigen. Da die Verwendung von falschen Putzmittel die Mietgegenstände beschädigen könnten. 

10.5 Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht im beschriebenen Zustand, ist MELU.EVENTS berechtigt, diesen auf Kosten des Mieters wieder herzustellen. In Fällen extremer Verschmutzung oder Beschädigung behält sich der Vermieter folglich das Recht vor, die zuständigen Kosten des Mieters nachträglich in Rechnung zu stellen. 

10.6 Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Diese richtet sich an folgende Sätze: 

Acryl Rundkörper 400x800: 350,00 € Donut Wand 120,00 € 

Acryl Rundkörper 400x700: 300,00 € Cake Ständer 80,00 € 

Acryl Eckiger Körper 400x800 200,00 € Acryl Schriften 80,00 € 

Display Kreis 1.500,00 € GoPro Hero 5 500,00 € 

Display Kunstrasen 400,00 € Beamer 230,00 € 

Kreis 500,00 € Dji Mobile 2 Gimbal 150,00 € 

Dji Drohne Mavic Air 1100,00 € „Better Together“ 600,00 € 

Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 20,00 € Personalkosten für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten. (Einkaufspreis) 6 

 

11. Haftung des Mieters 

11.1 Der Mieter haftet für Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn de Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen. 

11.2 Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter. 

11.3 Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesem abzutreten. 

11.4 Im Fall von Reparatur fähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. (Nr. 10.6) 

11.5 Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten. (Nr.10.6) 

11.6 Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko. 

11.7 Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Veränderungen an den ihm überlassenen Mietgegenständen vorzunehmen. Vorhabende besondere Kennzeichen dürfen vom Mieter nicht entfernt werden. 

11.8 Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, den mietgegenstand für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern 

11.9 Kommt der Mieter trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB seiner Rückgabepflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes gegen den Mieter geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters, die auf der vom Mieter zu verantwortenden verspäteten Rückgabe beruhen, bleiben hiervon unberührt. 

12. Haftung Vermieter 

12.1 Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Drittem durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. 

12.2 Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. 

12.3 Der Vermieter haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt. 

12.4 Zeigt sich bei der Inbetriebnahme der Mietsache oder während der Dauer des Betriebes ein Mangel, den der Vermieter zu vertreten hat, behält sich der Vermieter das Recht zur Nachbesserung vor. Kann der Mangel durch den Vermieter nicht behoben werden und macht der Mangel eine Nutzung des Mietgegenstandes unmöglich, so wird die Miete maximal in Höhe des Mietpreises für den mangelhaften Artikel gemindert. 7 

 

13 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen 

13.1 Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebots zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angaben von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder per Post) widerrufen. 

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. 

13.2 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an: 

MELU.EVENTS 

Luan Sipeer 

Arnoldstrasse 13 

70378 Stuttgart 

13.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang. 

13.4 Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. 

14 Schlussbestimmung 

14.1 Erfüllungsort ist Stuttgart 

14.2 Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschlussunwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen. 

14.4 Im Falle eines Rücktritts / Nichtabnahme / Stornierung eines Auftrages durch den Mieter, ist der Vermieter berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz zu berechnen. Dieser beträgt 50 % des vereinbarten Mietpreises, sofern die entsprechende Mitteilung mindestens vier Wochen vor Auftragsdurchführungen beim Vermieter eingeht, bei späterer Mitteilung 80 % des vereinbarten Mietpreises. Der Mieter ist stets berechtigt nachzuweisen, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich niedrigerem Umfang, wie durch die Pauschale ausgewiesen, entstanden ist. Der Vermieter ist gleichfalls berechtigt, bei Nachweis einen höheren Schadensersatz zu verlangen. 

HINWEIS: 

Wir möchten Euch bitten, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln. 

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